AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Rechtsgeschäfte (Mietverträge) Anwendung, welche zwischen dem/ den Mieter/n und der Gastrologie – logische Gastronomie GmbH und Co KG als Vermieter abgeschlossen werden. Abweichende einseitige Regelungen des Mieters, insbesondere dessen eigene allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten keine Rechtswirksamkeit.
Stand: 01.02.2022
MIETOBJEKT: Beinhaltet laut Mietvertrag ein Glampingzelt (Strohboid) mit dem dazugehörigen Inventar. Das Mietobjekt kann nur von jenen Personen benutzt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind. Der Mieter trägt die Verantwortung nach dem Erhalt der Reiseunterlagen, zu kontrollieren, dass alle Informationen in Übereinstimmung mit der gebuchten Reise sind. Im Zweifel ist der Vermieter zu kontaktieren. Ein spezifisches Übereinkommen zwischen dem Vermieter und dem Mieter bezüglich der Konkretisierung eines Mietobjektes im Zuge der Buchung, ist je nach Verfügbarkeit des Mietobjektes möglich. Der Vermieter behält sich diesbezüglich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen ein Ersatzmietobjekt in gleicher Größe, zum vereinbarten Mietzins und Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Für diesen Fall gebühren dem Mieter keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter.
Ein Mietobjekt kann vom Mieter beim Vermieter elektronisch, schriftlich, telefonisch oder online verbindlich gebucht werden. Mit der verbindlichen Buchung eines Mietobjekts durch den Mieter über den Vermieter, kommt ein gültiges Angebot seitens des Mieters zustande. Der Mieter ist verpflichtet, alle vorgesehenen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Vertragsabschluss kommt wirksam zu Stande, wenn die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Vermieter, schriftlich oder elektronisch an den Mieter übermittelt wird.
MIETPREIS: Im Mietpreis sind die Kurtaxe sowie eventuell anfallende regionale Anmeldegebühren sowie sonstige Gebühren des Campingplatzes nicht enthalten.
HAUSTIERE: Hunde sind auf unserem Campingplatz erlaubt.
MIETER: Das Mindestalter für Mieter ist mit 18 Jahren festgelegt. Anwesenheit Erwachsener auch unter 18. Der Mieter muss während der gesamten Vermietungsdauer vor Ort anwesend sein. Der Mieter haftet für die Richtigkeit seiner Angaben im Mietvertrag. Die alleinige Anwesenheit von Personen mit einem Alter von unter 18 Jahren ist unzulässig und kann den Platzverweis dieser Person nach sich ziehen. Eltern haften für Ihre Kinder.
UMBUCHUNGEN: Eine Umbuchung liegt vor, sobald der Vertrag in Bezug auf Campingplatz, Mietdauer, Datumsänderung, Art der Unterbringung, Saisonzeiten, von Seiten des Mieters verändert wird. Jede Umbuchung wird mit 25,- Euro in Rechnung gestellt. Finanzielle Benachteiligungen, die dem Vermieter durch die Umbuchung entstehen, unterliegen den Stornobedingungen gemäß Punkt STORNO. Eine Umbuchung kann nur innerhalb der aktuellen Saison erfolgen. Eine Umbuchung auf die Folgesaison ist nicht möglich.
FRÜHZAHLERBONUS: Frühzahler-Rabatt gibt es bei uns nicht.
ÜBERNAHME DER MIETOBJEKTE: Das Mietobjekt kann ab 14.00 Uhr Ortszeit bezogen werden. Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Behandlung des Mietobjektes verpflichtet. Bei Verlassen des Mietobjektes ist dieses gegen Sturm zu sichern (Das Zelt ist zu verschließen). Ebenso sind die Vorzeltbefestigungen wie Liegen, Tische und Sonnenschirme etc. auf Sturmsicherheit zu überprüfen.
RÜCKGABE DER MIETOBJEKTE: Das Mietobjekt muss bis 10:00 Uhr Ortszeit (vormittags) geräumt werden. Müll ist zu entsorgen, das Zelt ist zu schließen, Tisch, Stühle und Sonnenschirme so abstellen wie Sie diese bei Ihrem Einzug ins Mietobjekt vorgefunden haben.
VERFRÜHTE AN- BZW. VERSPÄTETE ABREISE: Das Überschreiten dieser Zeiten führt zur Berechnung einer zusätzlichen Nächtigungsgebühr. Weiter hat der Mieter den Vermieter für allfällige Schadenersatzforderungen der Nachmieter klaglos und schadlos zu halten.
HAUSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES: Der Mieter ist vertraglich an die Hausordnung des Campingplatzes gebunden. Zuwiderhandlungen der Hausordnung kann einen Platzverweis nach sich ziehen. Hierbei können keine Forderungen gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Der Vermieter haftet nicht für die Angelegenheiten, die den Campingplatz betreffen und vom Vermieter nicht beeinflusst werden können. Ferner kann kein Rechtsanspruch auf den Stellplatz wie Standort, Platzgröße, Zustand usw. gegenüber dem Vermieter erfolgen. Saisonal- und Infrastrukturbedingt kann es zu Schwankungen im Wasser- bzw. Stromnetz kommen.
WLAN und TV-Empfang können nicht immer garantiert werden. Im Mietvertrag ist zumeist ein Parkplatz für einen PKW inkludiert (keine Campingfahrzeuge). Der Parkplatz ist nicht unbedingt neben dem Mietobjekt. Der Autoabstellplatz wird in diesem Fall vom Campingplatz zugewiesen.
Weiter ist das Aufstellen von zusätzlichen Zelten jeglicher Art nicht gestattet. Der Mieter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass den Anweisungen des Campingplatz-Personals – bei ansonsten drohendem Platzverweis – Folge zu leisten ist.
VORZELTE: Es ist nicht erlaubt Teile des Zeltes und etwaige Sturmsicherung zu entfernen.
UNFALL: Bei Unfällen jeder Art muss der Vermieter sofort verständigt werden. Die Namen von Zeugen müssen festgestellt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, der Entschließung des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft dadurch vorzugreifen, dass er den Anspruch des Geschädigten anerkennt. Der Vermieter haftet nicht für eine Rückholung der Mieter.
WEITERVERMIETUNG: Eine Weitervermietung des Mietobjektes an Dritte ist verboten.
RÜCKTRITTS DES VERMIETERS: Sollte das Mietobjekt ohne Verschulden des Vermieters, aus welchen Gründen immer, nicht zur Verfügung stehen (Havarie, Sturmschaden, Überflutung, Verschulden des Vormieters etc.), so steht dem Vermieter das Recht zu, ein Ersatzmietobjekt in gleicher Größe zum vereinbarten Mietzins und Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen oder vom abgeschlossenen Mietvertrag zurückzutreten.
Sämtliche Vorauszahlungen und Kautionen wären in diesem Falle vom Vermieter zurückzuerstatten. Der Mieter kann jedoch keine Schadenersatzforderungen an den Vermieter stellen.
Sollte der Mietvertrag vom Vermieter auf Grund politischer und gesetzlicher Änderungen im jeweiligen Vermietungsland oder durch Vertragsbruch des jeweiligen Partners des Vermieters nicht mehr möglich sein, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
REISEABBRUCH: Melden Sie sich bitte unverzüglich beim Vertreter des Vermieters vor Ort. Nur gültig bei Abschluss eines hauseigenen Rücktrittspakets: Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich am Urlaubsort unbedingt ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen. Die Bedingungen sind auch für verspätete Anreise gültig.
REKLAMATION: Mängel jeglicher Art sind sofort und unverzüglich bei der Vertretung des Vermieters vor Ort zu melden, um eine Verbesserung durchführen zu können. Nachträgliche, nicht vor Ort gemeldete Mängel, können nicht berücksichtigt werden.
Reklamationen sind immer in schriftlicher Form am Übergabeprotokoll vor Ort zu vermerken. Einrichtungen und Aktivitäten am Campingplatz können vor allem während der Vor- bzw. Nachsaison eingeschränkt bzw. gänzlich geschlossen sein. Diese liegen im Ermessen des Campingplatzes und der Vermieter ist dafür nicht haftbar.
VERGESSENE GEGENSTÄNDE: Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände die vom Mieter vergessen wurden. Sollten jedoch vergessene Gegenstände sichergestellt werden, so wird der Vermieter diese auf Kosten des Mieters, sofern dieser dies wünscht zusenden. Die Kosten und Risiken/Haftungen für Beschädigungen und Verlust der Gegenstände trägt der Mieter.
STRAFRECHT, ZOLLRECHT: Der Vermieter haftet nicht für strafrechtliche und zollrechtliche Übertretungen des Mieters.
STROM, HEIZUNG: Für unsachgemäße Handhabung von Seiten des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung.
STORNO: Stornierungen sind unverzüglich und schriftlich beim Vermieter zu melden. Nachträgliche Regressansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Es kommen folgende Stornosätze zur Anwendung:
• Storno bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20% der Miete;
• Storno bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% der Miete;
• Storno bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% der Miete;
• Storno ab 3 Tag vor Mietbeginn: 100% der Miete.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Innerhalb von 14 Tagen ist die Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages zu leisten, die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Urlaubsantritt fällig. Sollten wir keine An- oder Restzahlung erhalten, behalten wir uns das Recht vor, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort nach Zusendung des Mietvertrages zu bezahlen. Das Mietobjekt wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages durch den Mieter vom Vermieter zur Benützung frei gegeben.
EINREISEBESTIMMUNGEN: Der Mieter hat für sich und die Mitreisenden Sorge zu tragen, dass die Durch- und Einreisebestimmungen in das Vermietungsland eingehalten werden und holt zeitgerecht diesbezüglich Informationen in seinem Heimatland bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat des Vermietungslandes ein.
UMGEBUNG AM CAMPINGPLATZ: Beachten Sie, dass der Abstand zum Zentrum, Einkaufsmöglichkeiten, Strand etc. nur richtungsweisend ist und deshalb je nach der Lage der einzelnen Zelte variieren kann. Die Fotos und Grundrisse der Zelte können Typfotos und beispielhaft für den gebuchten Typ sein. Abweichungen sind also möglich.
DATENSCHUTZ: Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung) zum Zweck der Buchungsdurchführung beim Vermieter gespeichert werden, sofern diese erforderlich sind.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten, persönlichen Daten zu verlangen. Das Auskunftsverlangen hat er schriftlich an den Vermieter zu richten. Im Zuge dessen hat er auch seine Identität in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Kunde hat weiter jederzeit das Recht, auf begründeten Antrag, die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Das Löschungsbegehren hat der Kunde per Email an service@elbwasser-strohboid.de oder schriftlich unter Anschluss des Namens und der Adresse und des Grundes für eine Berichtigung oder Löschung zu stellen.
Personenbezogenen Daten werden von dem Vermieter an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, sie gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet sind oder vom Kunden explizit eingewilligt wurde. Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben.
GERICHTSSTAND: Für den zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht des Amtsgericht Tostedt zuständig.
Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümer vorbehalten